Als Volkspartei ist der EVP die Mitsprache des Volkes ein besonderes Anliegen. Dass diese beim zentralen Geschäft der reformierten Kirchgemeinden, bei der Pfarrwahl, nun beschnitten werden soll, nimmt die EVP mit Befremden zur Kenntnis. Die Wahl der Pfarrpersonen durch das Volk ist typisch reformiert und soll beibehalten werden.
Die Synode hat im vorliegenden kirchlichen Personalgesetz einen Extremweg beschritten: Während die neue Kirchenverfassung aus dem Jahr 2015 Pfarrwahlen durch das Volk explizit ermöglicht, sollen sie nun mit dem Personalgesetz für alle Kirchgemeinden verboten werden. Solch eine restriktive Haltung kennt kein anderer Kanton! Ein Vorschlag für eine sinnvolle Ausgestaltung der Volkswahl wurde in der Synode zwar eingebracht, aber von einer Mehrheit leider nicht weiterverfolgt.
Die EVP bittet alle Reformierten, an der Urnenabstimmung vom 09.12.2018 teilzunehmen, und empfiehlt ein Nein zum Personalgesetz. Nur so kann die Pfarrwahl durch das Volk weitergeführt werden.
Sempach, 21.11.2018