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Parolen zu den Abstimmungen vom 19.05.2019

Die EVP des Kan­tons Luzern stimmt der STAF-Vorlage und der Umset­zung der neuen Waf­fen­richt­li­nie zu. Die kan­to­nale AFR18 wird abge­lehnt. In der Stadt Luzern unter­stützt die EVP die Umset­zung des Behin­der­tengleich­stel­lungs­ge­set­zes an Bus­hal­te­stel­len, stellt sich aber gegen den Pro­jek­tie­rungs­kre­dit Velo­sta­tion.

Die EVP aner­kennt Hand­lungs­be­darf bei den Unter­neh­mens­steu­ern und bei der AHV-Finanzierung. Bei­des soll mit der STAF-Vorlage neu gere­gelt wer­den. Die Ver­knüp­fung die­ser zwei Anlie­gen in einer Vor­lage ist unschön, aber der poli­ti­schen Rea­li­tät der Pola­ri­sie­rung in Bun­des­bern geschul­det. Zudem wur­den bei bei­den The­men bereits sepa­rate Vor­la­gen vom Volk ver­wor­fen. Die EVP des Kan­tons Luzern unter­stützt die neue Vor­lage, ohne in Begeis­te­rung zu ver­fal­len. Sie betont ins­be­son­dere, dass die AHV durch die geplante Finanz­spritze kei­nes­wegs geret­tet wird, aber dass für die nach­hal­tige Sanie­rung nun mehr Zeit bleibt. Und die EVP ist froh, dass beson­ders umstrit­tene Ele­mente der Unter­neh­mens­steu­er­re­form III nicht mehr Ein­gang in die aktu­elle Vor­lage gefun­den haben.

Die Umset­zung der neuen Waf­fen­richt­li­nie ist für die Schweiz wich­tig, um beim Schengen-Dublin-Abkommen wei­ter­hin dabei zu sein. Die­ses dient der inter­na­tio­na­len Ver­bre­chens­be­kämp­fung und wäre bei einer Ableh­nung der vor­lie­gen­den Abstim­mungs­frage stark in Frage gestellt. Die Regis­trie­rung von halb­au­to­ma­ti­schen Waf­fen ist für die EVP voll­kom­men in Ord­nung. Es macht Sinn, wenn Besit­zer sol­cher Waf­fen nach­wei­sen kön­nen, dass sie auch damit umge­hen kön­nen. Daher hat der Vor­stand der EVP Kan­ton Luzern die Ja-Parole gefasst.

Die Aufgaben- und Finanz­re­form AFR18 des Kan­tons Luzern prä­sen­tiert sich als Sam­mel­su­rium von Ände­run­gen. Bei den finan­zi­el­len Aus­wir­kun­gen wer­den bereits andere Vor­la­gen mit ein­ge­rech­net, wel­che gleich­zei­tig oder spä­ter ent­schie­den wer­den. Beson­ders hei­kel ist für die EVP der Ein­griff in die Steu­er­ho­heit der Gemein­den, weil ein Steu­er­fuss­ab­tausch zwi­schen Kan­ton und Gemein­den für ein Jahr in der AFR18 inte­griert ist. Auch die Auf­he­bung der Musik­schu­len an den Kan­tons­schu­len wird nicht gut­ge­heis­sen. Die EVP ist nicht bereit, all diese Krö­ten zu schlu­cken, um etwa den sinn­vol­len neuen Bil­dungs­kos­ten­tei­ler ein­füh­ren zu kön­nen. Des­halb hat sie die Nein-Parole beschlos­sen.

In der Stadt Luzern wehrt sich die EVP gegen den Son­der­kre­dit für die Pro­jek­tie­rung einer Velo­sta­tion in Bahn­hofs­nähe. Die­ser ist mit 2 Mil­lio­nen unver­ständ­lich hoch, auch wenn die EVP die Veloför­de­rung grund­sätz­lich unter­stützt. Hin­ge­gen stellt sich die EVP hin­ter den Son­der­kre­dit für die Umset­zung des Behin­der­tengleich­stel­lungs­ge­set­zes an Bus­hal­te­stel­len.

Wei­tere Argu­mente zu den Paro­len der EVP kön­nen der Web­site https://www.evplu.ch ent­nom­men wer­den.

Sem­pach, 23.04.2019