Heiratsstrafe
Die EVP unterstützt die Volksinitiative „Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe“

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Die EVP unterstützt die Volksinitiative „Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe“

Am 28. Februar 2016 entscheidet das Schweizer Stimmvolk über die Volksinitiative „Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe“. Im überparteilichen Komitee des Kantons Luzern „JA zur Abschaffung der Heiratsstrafe“ sprechen sich die CVP, die SVP und die EVP für die Volksinitiative aus.

-Medienmitteilung-

Luzerner Komitee „JA zur Abschaffung der Heiratsstrafe“

Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“

 

Am 28. Februar 2016 entscheidet das Schweizer Stimmvolk über die Volksinitiative „Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe“. Im überparteilichen Komitee des Kantons Luzern „JA zur Abschaffung der Heiratsstrafe“ sprechen sich die CVP, die SVP und die EVP für die Volksinitiative aus.

Die Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ fordert, dass die Ehe gegenüber anderen Lebensformen nicht benachteiligt wird, insbesondere nicht bei den Steuern und den Sozialversicherungen. Der Bundesrat stimmte der Initiative ursprünglich zu. Er sah darin eine Möglichkeit, die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren abzuschaffen. Das Bundesgericht hat bereits 1984 unmissverständlich festgehalten, dass die Heiratsstrafe ungerecht ist. Seit 2004 gilt die Heiratsstrafe auch für eingetragene Paare, da diese den Ehepaaren auch bei den Steuern und Sozialversicherungen gleichgestellt sind.

 

Überparteiliches Komitee „JA zur Abschaffung der Heiratsstrafe“

CVP, SVP, EVP

Co-Präsidium:

- Estermann Yvette, Nationalrätin SVP, Kriens

- Glanzmann Hunkeler Ida, Nationalrätin CVP, Vizepräsidentin CVP Schweiz, Altishofen

- Jung Pirmin, Unternehmer, Präsident CVP Kanton Luzern, Eschenbach

- Reinmann Tobias, Präsident EVP Kanton Luzern, Sempach

 

Das Komitee „JA zur Abschaffung der Heiratsstrafe“ unterstützt die Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ aus folgenden Gründen:

 

- Die Heiratsstrafe ist ungerecht: Verheiratete Paare und eingetragene Partnerschaften werden gegenüber Konkubinatspaaren bei den Steuern und den Sozialversicherungen benachteiligt. Bei gleichen Einkommens- und Vermögenssituationen bezahlen sie mehr Steuern und erhalten tiefere AHV-Renten.

- Der Staat bestraft die Ehe und die eingetragene Partnerschaft bei der Steuerrechnung jedes Jahr aufs Neue. Der Staat bestraft auch die verheirateten Rentnerinnen und Rentner, indem diese nur eineinhalb Renten erhalten. Unverheiratete erhalten aber zwei volle Renten. Die Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe will die Ehepaare den unverheirateten Paaren gleichstellen.

- Es gilt, dem Bundesgerichtsentscheid vor mehr als dreissig Jahren Rechnung zu tragen. Die heutige Regelung der Heiratsstrafe verletzt die Verfassung.

- Auch der Bundesrat sprach sich in seiner Botschaft an das Parlament für ein Ja zur Initiative aus. Die Steuerausfälle sind in der langfristigen Finanzplanung des Bundes bereits berücksichtigt.

- Mit der Annahme der Initiative ist eine schnelle, unbürokratische Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe möglich. Alle anderen Lösungen verursachen eine enorme Bürokratie.

- Von der Initiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ profitieren alle verheirateten und eingetragenen Paare.

- Die Kantone haben die Heiratsstrafe weitgehend abgeschafft. Der Bund muss nun nach Jahrzehnten endlich die Benachteiligung aufheben, da sie verfassungswidrig ist.

- Die Finanzdirektorenkonferenz unterstützt die Initiative, da die bisherige Situation ungerecht ist.

- Die Initiative bezweckt eine finanzielle Entlastung von Paaren und damit Familien, unabhängig der Familienform. Im Zentrum steht eine Abschaffung der ungerechtfertigten Differenzierung aufgrund des Zivilstands.

- Wer Verfassung und Bundesgericht respektieren will, stimmt Ja zur Abschaffung der Heiratsstrafe.

 

Das überparteiliche Komitee „JA zur Abschaffung der Heiratsstrafe“ (CVP, SVP und EVP) empfiehlt den Stimmberechtigten aus den oben genannten Gründen, die Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ an der Volksabstimmung vom 28. Februar 2016 anzunehmen.