Medienmitteilung: Komitee gegen die Einschränkung der Gemeindeautonomie
Komitee gegen die Einschränkung der Gemeindeautonomie

News

Komitee gegen die Einschränkung der Gemeindeautonomie

Am 15. November 2015 entscheidet das Luzerner Stimmvolk über die Pflegefinanzierungs-Initiative. Im überparteilichen Komitee gegen die Einschränkung der Gemeindeautonomie sprechen sich die CVP, FDP.Die Liberalen, SP, Grüne, Grünliberale und EVP gegen die Pflegefinanzierungs-Initiative aus.

Kantonale Initiative „Für eine gerechte Aufteilung der Pflegefinanzierung“ Die Volksinitiative „Für eine gerechte Aufteilung der Pflegefinanzierung" fordert eine 50-prozentige Beteiligung des Kantons an den Restkosten der Pflege, welche zum jetzigen Zeitpunkt die Gemeinden aufgrund ihrer Zuständigkeit für die Pflegefinanzierung bezahlen. Gemäss aktueller Regelung sind die bereits hohen Spitalkosten Aufgabe des Kantons, während die Pflegefinanzierung in der Domäne der Gemeinden ist. Das Komitee „Gegen die Einschränkung der Gemeindeautonomie" lehnt diese vermeintlich gerechte Initiative aus folgenden Gründen ab:

 

- Der Kanton müsste bei einer hälftigen Mitbeteiligung berechtigterweise in die Steuerung der Langzeitpflege eingreifen können und damit in die heutigen Kompetenzen der Gemeinden, was eine Einschränkung der Gemeindeautonomie zur Folge hätte.

 

- Zur Kostensteuerung bietet die Initiative keine Lösung, sie verlagert das Problem lediglich. Bei einer Annahme hätte der Kanton künftig einen finanziellen Mehraufwand von mindestens 54 Millionen Franken. Für den Kanton wäre das nicht tragbar.

 

- Von der Initiative profitiert niemand, im Gegenteil: Aufgrund des Lochs in der Kasse des Kantons muss man mit weiteren drastischen Sparmassnahmen in allen anderen Bereichen oder mit einer Steuererhöhung um eine Zehnteleinheit rechnen.

 

 

 

- Der Kanton trägt heute schon durch die neue Spitalfinanzierung finanziell weit grössere Mehr-belastungen. Die Gesamtkosten betrugen im Jahr 2014 318 Millionen Franken, während die Gesamtkosten für Gemeinden für die Langzeitpflege im Jahr 2014 108,3 Millionen Franken wa-ren.

 

 

 

- Das Argument der Initianten, dass in anderen Kantonen die Kosten der Pflegefinanzierung zu 50% oder gar zu 100% vom Kanton übernommen würden, ist nicht stichhaltig. Jeder Kanton kennt eine andere Aufgaben- und Kostenverteilung; in einem Kanton wird die Pflegefinanzierung zwischen Kanton und Gemeinden geteilt, dafür haben die Gemeinden einen anderen Bereich zu übernehmen. In einem anderen Kanton, wie im Kanton Luzern, übernehmen die Gemeinden die ganze Langzeitpflege- bzw. Restfinanzierung, der Kanton dafür die Kosten für eine andere Aufgabe wie zum Beispiel die Spitalfinanzierung.

 

 

- Die Zuständigkeit der Gemeinden für die Pflegefinanzierung ist eine Folge der Aufgabenteilung. zwischen Kanton und den Gemeinden. Daran soll man sich halten. Auf 2018 ist eine Überprüfung der Aufgabenteilung geplant und bereits vorher soll die Pflegefinanzierung grundsätzlich in einer Auslegeordnung angeschaut werden.

 

Der Regierungsrat empfiehlt die Initiative gemeinsam mit dem Kantonsrat (82 gegen 27 Stimmen) deut-lich zur Ablehnung. Der Vorstand des Verbandes Luzerner Gemeinden (VLG) sowie die Luzerner Alters- und Pflegeheime lehnen die Vorlage ebenfalls ab. Aus den oben genannten Gründen unterstützt das Komitee „Gegen die Einschränkung der Gemein-deautonomie" die Haltung des Regierungs- und Kantonsrats und lehnt die Initiative ab.