Parolen zu den Abstimmungen vom 12.02.2017

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Parolen zu den Abstimmungen vom 12.02.2017

Die EVP des Kantons Luzern sagt Nein zur Unternehmenssteuerreform III, welche Steuerausfälle in Milliardenhöhe bringen würde. Diese müssten am Schluss infolge Steuererhöhungen durch den Mittelstand finanziert werden.

Den anderen beiden Vorlagen zur erleichterten Einbürgerung und zum NAF stimmt die EVP des Kantons Luzern zu.

 

Der Vorstand der EVP des Kantons Luzern hat an seiner letzten Sitzung einstimmig beschlossen, die „Unternehmenssteuerreform (USR) III“ abzulehnen. Die EVP hat sich schon immer gegen Steuerschlupflöcher gestellt, wie sie momentan für Holding- und Verwaltungsgesellschaften gelten. Insofern begrüsst sie deren Aufhebung im Rahmen der USR III, auch wenn dazu internationaler Druck nötig war.

Leider wird das Fuder der Reform aber völlig überladen: Es sollen neue undurchsichtige Optimierungsmöglichkeiten geschaffen werden, welche möglicherweise schon bald wieder international geächtet werden. Ob die neuen Abzüge auch den KMU dienen werden, ist völlig unklar.

Ebenso ist es kaum abzuschätzen, welche realen Steuerausfälle mit der USR III einhergehen, bei Bund, Kantonen, Gemeinden und Landeskirchen. Man rechnet mit Ausfällen in Milliardenhöhe. Bezahlt würde diese Reform also am Schluss durch den Mittelstand: mit höheren Steuern und Gebühren oder mit starkem Leistungsabbau der öffentlichen Hand. Das muss verhindert werden, deshalb Nein zur USR III.

Die EVP des Kantons Luzern stellt sich klar hinter die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration und hat Ja-Parole beschlossen. Dieser Schritt ist überfällig und bringt Betroffenen und den Behörden weniger administrativen und finanziellen Aufwand, indem schriftliche Verfahren, Vorsprechen vor einer Kommission oder Abstimmungen in Gemeindeversammlungen überflüssig werden. Für Personen der 3. Generation ist das vollkommen gerechtfertigt.

Wichtig zu wissen: Die erleichterte Einbürgerung muss weiterhin beantragt werden, es gibt keinen Automatismus. Bisher kann im Kanton Luzern jede Gemeinde selbst entscheiden, ob sie die Einbürgerung für Personen der dritten Ausländergeneration erleichtern will. Von diesem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen gilt es sich nun mit einem überzeugten Ja zu verabschieden.

Nachdem die EVP des Kantons Luzern vor drei Jahren die Finanzierung der Bahninfrastruktur (FABI) unterstützt hat, sagt sie jetzt auch Ja zum Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF). Es braucht auch bei Strassenbauprojekten Planungs- und Realisierungssicherheit, welche mit dem neuen Fonds geschaffen wird. Die bisherigen gegenseitigen Verflechtungen und Abhängigkeiten in der Finanzierung können somit aufgehoben werden. Entscheidend ist auch die Möglichkeit, dass mit dem NAF Reserven gebildet werden können. Im Bereich von grossen Bauprojekten muss dies ermöglicht werden.

Sempach, 07.01.2017