Parolen zu den Abstimmungen vom 19.05.2019

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Parolen zu den Abstimmungen vom 19.05.2019

Die EVP des Kantons Luzern stimmt der STAF-Vorlage und der Umsetzung der neuen Waffenrichtlinie zu. Die kantonale AFR18 wird abgelehnt. In der Stadt Luzern unterstützt die EVP die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes an Bushaltestellen, stellt sich aber gegen den Projektierungskredit Velostation.

Die EVP anerkennt Handlungsbedarf bei den Unternehmenssteuern und bei der AHV-Finanzierung. Beides soll mit der STAF-Vorlage neu geregelt werden. Die Verknüpfung dieser zwei Anliegen in einer Vorlage ist unschön, aber der politischen Realität der Polarisierung in Bundesbern geschuldet. Zudem wurden bei beiden Themen bereits separate Vorlagen vom Volk verworfen. Die EVP des Kantons Luzern unterstützt die neue Vorlage, ohne in Begeisterung zu verfallen. Sie betont insbesondere, dass die AHV durch die geplante Finanzspritze keineswegs gerettet wird, aber dass für die nachhaltige Sanierung nun mehr Zeit bleibt. Und die EVP ist froh, dass besonders umstrittene Elemente der Unternehmenssteuerreform III nicht mehr Eingang in die aktuelle Vorlage gefunden haben.

Die Umsetzung der neuen Waffenrichtlinie ist für die Schweiz wichtig, um beim Schengen-Dublin-Abkommen weiterhin dabei zu sein. Dieses dient der internationalen Verbrechensbekämpfung und wäre bei einer Ablehnung der vorliegenden Abstimmungsfrage stark in Frage gestellt. Die Registrierung von halbautomatischen Waffen ist für die EVP vollkommen in Ordnung. Es macht Sinn, wenn Besitzer solcher Waffen nachweisen können, dass sie auch damit umgehen können. Daher hat der Vorstand der EVP Kanton Luzern die Ja-Parole gefasst.

Die Aufgaben- und Finanzreform AFR18 des Kantons Luzern präsentiert sich als Sammelsurium von Änderungen. Bei den finanziellen Auswirkungen werden bereits andere Vorlagen mit eingerechnet, welche gleichzeitig oder später entschieden werden. Besonders heikel ist für die EVP der Eingriff in die Steuerhoheit der Gemeinden, weil ein Steuerfussabtausch zwischen Kanton und Gemeinden für ein Jahr in der AFR18 integriert ist. Auch die Aufhebung der Musikschulen an den Kantonsschulen wird nicht gutgeheissen. Die EVP ist nicht bereit, all diese Kröten zu schlucken, um etwa den sinnvollen neuen Bildungskostenteiler einführen zu können. Deshalb hat sie die Nein-Parole beschlossen.

In der Stadt Luzern wehrt sich die EVP gegen den Sonderkredit für die Projektierung einer Velostation in Bahnhofsnähe. Dieser ist mit 2 Millionen unverständlich hoch, auch wenn die EVP die Veloförderung grundsätzlich unterstützt. Hingegen stellt sich die EVP hinter den Sonderkredit für die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes an Bushaltestellen.

Weitere Argumente zu den Parolen der EVP können der Website https://www.evplu.ch entnommen werden.

Sempach, 23.04.2019