Medienmitteilung vom 25.11.2018
Parolen zu den Abstimmungen vom 25.11.2018

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Parolen zu den Abstimmungen vom 25.11.2018

Die EVP des Kantons Luzern lehnt die Selbstbestimmungsinitiative ab. Die Hornkuh-Initiative wird unterstützt. Zur Überwachung der Versicherten hat die EVP Stimmfreigabe beschlossen.

 

Die EVP setzt sich für eine lebendige Demokratie ein. Wichtig ist ihr aber auch die Rechtsstaatlichkeit. Dass Volksinitiativen gestartet wurden, welche sich nicht mit der Verfassung in Einklang bringen lassen, ist leider eine Tatsache. Die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative macht sich die Lösung leicht: «Das Volk» soll immer recht haben, auch wenn es die Rechtsstaatlichkeit missachtet. So sollen abgeschlossene völkerrechtliche Verträge nötigenfalls gekündigt werden.

Die EVP des Kantons Luzern stellt sich gegen diesen organisierten Vertragsbruch mit anderen Staaten. Es besteht auch die Gefahr, dass die Menschenrechte nicht mehr geachtet würden, weil sich das Volk darüber erheben könnte. Die Initiative ist daher klar abzulehnen. Um die angesprochenen Probleme anzugehen, setzt sich die EVP seit Jahren für eine Verfassungsgerichtsbarkeit ein, die endlich eingeführt werden soll.

Wiederholt wurden politische Stimmen laut, welche die Hornkuh-Initiative nicht ernst genommen haben und ihr Anliegen für unwichtig hielten. Die EVP des Kantons Luzerns stösst nicht ins gleiche Horn: Wenn ein Volksbegehren von über 100 000 Personen unterzeichnet wurde und die Rechtsstaatlichkeit nicht verletzt wird, so soll es seriös behandelt werden. Leider hat es das Parlament verpasst, einen Gegenentwurf auf Gesetzesstufe auszuarbeiten. Damit dem berechtigten Anliegen dennoch Rechnung getragen werden kann, unterstützt die EVP des Kantons Luzern die Volksinitiative. Durch finanzielle Anreize soll die unnötige Enthornung seltener werden, denn: Behornte Kühe gehören zur Schweiz!

Bei der Überwachung von Versicherten hat die EVP Stimmfreigabe beschlossen. Einerseits ist eine wirkungsvolle Kontrolle von gesprochenen Leistungen im Verdachtsfall nötig. Nur so können Menschen mit Behinderungen sowie IV-Rentner/-innen vor Generalverdacht geschützt werden. Andererseits geht das vorliegende Gesetz sehr weit, indem Überwachungen ohne Entscheid eines Staatsanwalts oder Gerichts möglich sind. Zudem wirkt das Gesetz nicht in allen Teilen sorgfältig erarbeitet.

Weitere Argumente zu den Parolen der EVP können der Website http://www.evplu.ch entnommen werden.

 

Sempach, 30.10.2018

 

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