Referendum: EVP gegen Organentnahme ohne Zustimmung

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Referendum: EVP gegen Organentnahme ohne Zustimmung

Die EVP Schweiz unter­stützt das Refe­ren­dum gegen die Ände­rung des Trans­plan­ta­ti­ons­ge­set­zes. EVP-Nationalrätin Mari­anne Streiff ver­tritt die Par­tei als Mit­glied des Refe­ren­dums­ko­mi­tees. Der Par­tei­vor­stand hält es für unethisch, einem Men­schen ohne des­sen aus­drück­li­che Zustim­mung am Lebens­ende «auto­ma­tisch» seine Organe zu ent­neh­men. Schwei­gen kann und darf nicht ein­fach gesetz­lich als Zustim­mung gedeu­tet wer­den. Dies wäre ein mas­si­ver Ein­griff in die kör­per­li­che Unver­sehrt­heit der Men­schen und wider­spricht der Men­schen­würde

Die EVP unter­stützt das Refe­ren­dum, das gegen die Ände­rung des Trans­plan­ta­ti­ons­ge­set­zes im Sinne einer «erwei­ter­ten Wider­spruchs­lö­sung» ergrif­fen wor­den ist. Diese sieht vor, dass prin­zi­pi­ell allen Per­so­nen am Lebens­ende ihre Organe ent­nom­men wer­den dür­fen, sofern sie nicht zu Leb­zei­ten aus­drück­lich der Organ­spende wider­spro­chen haben oder ihre Ange­hö­ri­gen dies zum Todes­zeit­punkt nicht tun.

Organ­ent­nahme muss das Volk ent­schei­den

Die Ent­nahme der Organe ist jedoch eine zutiefst per­sön­li­che und intime Frage. Ein der­art grund­le­gen­der Wech­sel von der bis­he­ri­gen Zustimmungs- hin zur Wider­spruchs­lö­sung muss zwin­gend vom Volk ent­schie­den wer­den.

Unethi­scher Ein­griff in die kör­per­li­che Unver­sehrt­heit

Die Bun­des­ver­fas­sung garan­tiert jedem Men­schen das Recht auf Selbst­be­stim­mung sowie kör­per­li­che und geis­tige Unver­sehrt­heit. Men­schen, die zu Leb­zei­ten nicht wider­spro­chen haben, an ihrem Lebens­ende die Organe ein­fach zu ent­neh­men, ist ein mas­si­ver Ein­griff in deren kör­per­li­che Inte­gri­tät. Es wider­spricht zutiefst dem schwei­ze­ri­schen Rechts- und Ver­fas­sungs­ver­ständ­nis, wenn der Schutz der kör­per­li­chen Unver­sehrt­heit aktiv ein­ge­for­dert wer­den muss – noch dazu in der höchst ver­letz­li­chen Situa­tion des Ster­be­pro­zes­ses. Es ist zudem mehr als frag­wür­dig und unethisch, ein Schwei­gen zu die­ser sehr per­sön­li­chen Frage ein­fach als Zustim­mung aus­zu­le­gen. Kommt hinzu, dass in der Schweiz für jeden medi­zi­ni­schen Ein­griff eine aus­drück­li­che Zustim­mung zwin­gend ist – aus­ge­rech­net für die Organ­spende soll die­ses weise Prin­zip nicht mehr gel­ten.

Star­ker Druck auf die Ange­hö­ri­gen

Zudem setzt die erwei­terte Wider­spruchs­lö­sung die Ange­hö­ri­gen in der schwe­ren Situa­tion des Abschied­neh­mens zusätz­lich einem star­ken Ent­schei­dungs­druck bin­nen weni­ger Minu­ten aus.

Erklä­rungs­lö­sung löst das eigent­li­che Pro­blem

Die EVP aner­kennt zwar den beste­hen­den Hand­lungs­be­darf der zu gerin­gen Organ­spen­den in der Schweiz. Die unethi­sche Wider­spruchs­lö­sung ist jedoch nicht das rich­tige Mit­tel, zumal es keine wis­sen­schaft­li­chen Belege dafür gibt, dass sie die Zahl der Organ­spen­den wirk­lich erhöht. Aus Sicht der EVP ist die soge­nannte Erklä­rungs­lö­sung der natio­na­len Ethik­kom­mis­sion ein wür­de­vol­ler und gang­ba­rer Weg: Der Bund soll sicher­stel­len, dass alle Schwei­ze­rin­nen und Schwei­zer regel­mäs­sig, z.B. bei der Pass­ver­län­ge­rung oder beim Haus­arzt, dazu moti­viert wer­den, sich mit der Frage der per­sön­li­chen Organ­spende aus­ein­an­der­zu­set­zen und ihren Wil­len dazu zu erklä­ren. Es man­gelt Umfra­gen zufolge nicht an der Bereit­schaft zur Organ­spende, son­dern an der +Doku­men­ta­tion des Spen­der­wil­lens sowie an fun­dier­ter Infor­ma­tion und Aus­ein­an­der­set­zung der Men­schen mit der Organ­spende am Lebens­ende.

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