Fortpflanzungsmedizingesetz
Referendum zum Fortpflanzungsmedizingesetz

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Referendum zum Fortpflanzungsmedizingesetz

Mit dem Referendum wollen wir die Umsetzung der PID mitgestalten.

 

Referendum gegen das revidierte Fortpflanzungs­medizingesetz (FMedG)

Die EVP akzeptiert den Volksentscheid für die Verfassungsänderung

Die EVP akzeptiert den Entscheid des Schweizer Stimmvolkes vom 14. Juni 2015, in der Verfassung den Weg für die Präimplantationsdiagnostik (PID) frei zu machen. Wie die PID konkret angewendet werden darf, regelt das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz (rFMedG), das bereits im Dezember 2014 im Parlament verabschiedet wurde. Es wurde am 1. September 2015 im Bundesblatt veröffentlicht. Damit beginnt die 100-tägige Referendumsfrist zu laufen.

Das Gesetz zur Anwendung der PID geht zu weit

Das Parlament hat im Gegensatz zum Vorschlag des Bundesrates diese Revision viel zu weitgehend ausgestaltet. Es will darin zum Beispiel das Chromosomen-Screening bei allen Fruchtbarkeitstherapien zulassen sowie das Tiefgefrieren zahlreicher Embryonen erlauben. Diese müssen laut Gesetz zehn Jahre später aufgetaut, vernichtet oder der Forschung «zur Verfügung gestellt» werden.

Deshalb ergreifen wir das Referendum, um klare Grenzen zu definieren

Um die Grenzen der Umsetzung der PID möglichst klar zu definieren, ergreift die EVP nun das Referendum gegen dieses Gesetz – zusammen mit einer noch viel breiteren Koalition. Zahlreiche Behindertenorganisationen haben bereits angekündigt, bei einem Ja zur Verfassungsänderung mit uns das Referendum zu ergreifen. Seit 1. September 2015 heisst es nun, Unterschriften zu sammeln!

 

Unterschriftenbögen hier ausdrucken oder anfordern